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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §137;Rechtssatz
Die als Richtverwendungen bezeichneten Arbeitsplätze sind mit dem "versteinerten" Inhalt maßgebend, der den betreffenden Bestimmungen des Richtverwendungskatalogs der Anlage 1 zum BDG zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens zukam (vgl. beispielsweise VwGH 21.02.2001, 94/12/0048).Die als Richtverwendungen bezeichneten Arbeitsplätze sind mit dem "versteinerten" Inhalt maßgebend, der den betreffenden Bestimmungen des Richtverwendungskatalogs der Anlage 1 zum BDG zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens zukam vergleiche beispielsweise VwGH 21.02.2001, 94/12/0048).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017120132.L02Im RIS seit
27.07.2018Zuletzt aktualisiert am
27.08.2018