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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
War der für die Fortsetzung der Schubhaft als Titel dienende Spruchpunkt des angefochtenen Erkenntnisses des VwG im Zeitpunkt seiner Erlassung rechtswidrig, gilt das auch für die darauf gegründete Haft, die ohne neuen Schubhaftbescheid nicht nachträglich konvalidieren kann (vgl. VwGH 5.10.2017, Ro 2017/21/0007).War der für die Fortsetzung der Schubhaft als Titel dienende Spruchpunkt des angefochtenen Erkenntnisses des VwG im Zeitpunkt seiner Erlassung rechtswidrig, gilt das auch für die darauf gegründete Haft, die ohne neuen Schubhaftbescheid nicht nachträglich konvalidieren kann vergleiche VwGH 5.10.2017, Ro 2017/21/0007).
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter Abspruch Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018210094.L02Im RIS seit
30.07.2018Zuletzt aktualisiert am
03.09.2018