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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASchG 1994 §130 Abs5 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2015/02/0020 B 4. Mai 2015 RS 1Stammrechtssatz
Das Hinzutreten eines - allenfalls auch krassen - Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers, das in der Folge zu einem Arbeitsunfall geführt hat, vermag am Verschulden des Arbeitgebers an der nicht erfolgten Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems nichts zu ändern.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017020240.L03Im RIS seit
26.07.2018Zuletzt aktualisiert am
22.11.2018