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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §45 Abs1 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2017/02/0068 E 9. Juni 2017 RS 2Stammrechtssatz
Schlichtes "Vertrauen" darauf, dass sich ein Arbeitnehmer weisungskonform verhält, entlastet den Arbeitgeber nicht.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017020240.L01Im RIS seit
26.07.2018Zuletzt aktualisiert am
22.11.2018