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L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan TirolNorm
AVG §68 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2018/06/0097Rechtssatz
Wurden mit dem angefochtenen Erkenntnis die Anträge der Revisionswerber auf Erteilung von Ausnahmebewilligungen gemäß § 13 Abs. 7 Tir ROG 2016 wegen entschiedener Sache zurückgewiesen, liegt eine ausschließlich verfahrensrechtliche Erledigung vor, mit der (lediglich) die Entscheidung in der Sache, das heißt in der Angelegenheit, die den Inhalt des Antrages bildete, verweigert wurde. Im Hinblick auf diesen normativen Gehalt des angefochtenen Erkenntnisses käme vorliegend allein die Verletzung der Revisionswerber im Recht auf meritorische Entscheidung über ihren Antrag, nicht jedoch die Verletzung in dem den Inhalt des Antrages bildenden Recht in Betracht. Die Revisionswerber konnten daher in dem im Revisionspunkt genannten Recht auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 13 Abs. 7 Tir ROG 2016 nicht verletzt werden (vgl. etwa VwGH 30.06.2016, Ra 2016/16/0043, mwN).Wurden mit dem angefochtenen Erkenntnis die Anträge der Revisionswerber auf Erteilung von Ausnahmebewilligungen gemäß Paragraph 13, Absatz 7, Tir ROG 2016 wegen entschiedener Sache zurückgewiesen, liegt eine ausschließlich verfahrensrechtliche Erledigung vor, mit der (lediglich) die Entscheidung in der Sache, das heißt in der Angelegenheit, die den Inhalt des Antrages bildete, verweigert wurde. Im Hinblick auf diesen normativen Gehalt des angefochtenen Erkenntnisses käme vorliegend allein die Verletzung der Revisionswerber im Recht auf meritorische Entscheidung über ihren Antrag, nicht jedoch die Verletzung in dem den Inhalt des Antrages bildenden Recht in Betracht. Die Revisionswerber konnten daher in dem im Revisionspunkt genannten Recht auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß Paragraph 13, Absatz 7, Tir ROG 2016 nicht verletzt werden vergleiche etwa VwGH 30.06.2016, Ra 2016/16/0043, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018060096.L01Im RIS seit
31.07.2018Zuletzt aktualisiert am
07.08.2018