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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Zur Herstellung des Veranlassungszusammenhanges mit nichtselbständigen Einkünften genügt es, wenn die Einnahmen ihre Wurzel im Dienstverhältnis haben (vgl. VwGH 31.7.2013, 2009/13/0194, VwSlg 8839 F/2013, mwN). Unter dieser Voraussetzung zählt auch ein vom Dienstgeber gewährtes zinsenfreies Darlehen oder der Verzicht des Dienstgebers auf die Rückzahlung eines Dienstgeberdarlehens zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (vgl. VwGH 7.10.2003, 99/15/0257, VwSlg 7864 F/2003).Zur Herstellung des Veranlassungszusammenhanges mit nichtselbständigen Einkünften genügt es, wenn die Einnahmen ihre Wurzel im Dienstverhältnis haben vergleiche VwGH 31.7.2013, 2009/13/0194, VwSlg 8839 F/2013, mwN). Unter dieser Voraussetzung zählt auch ein vom Dienstgeber gewährtes zinsenfreies Darlehen oder der Verzicht des Dienstgebers auf die Rückzahlung eines Dienstgeberdarlehens zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vergleiche VwGH 7.10.2003, 99/15/0257, VwSlg 7864 F/2003).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2018130005.J01Im RIS seit
22.08.2018Zuletzt aktualisiert am
12.10.2018