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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §7 Abs1 Z4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2012/03/0080 E 20. Juni 2012 RS 4Stammrechtssatz
Nur die unmittelbare Teilnahme des gleichen Organwalters an der Erzeugung des den förmlichen Verwaltungsakt darstellenden Spruchs, nicht aber bereits jede andere Tätigkeit im unterinstanzlichen Verfahren kann als Mitwirkung an der "Erlassung" eines Bescheides im Sinne des § 7 Abs 1 Z 4 AVG gesehen werden (Hinweis E vom 15. Mai 2012, 2009/05/0083, mwH).Nur die unmittelbare Teilnahme des gleichen Organwalters an der Erzeugung des den förmlichen Verwaltungsakt darstellenden Spruchs, nicht aber bereits jede andere Tätigkeit im unterinstanzlichen Verfahren kann als Mitwirkung an der "Erlassung" eines Bescheides im Sinne des Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 4, AVG gesehen werden (Hinweis E vom 15. Mai 2012, 2009/05/0083, mwH).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2014110104.J07Im RIS seit
07.09.2018Zuletzt aktualisiert am
25.09.2018