RS Vwgh 2018/7/26 Ra 2017/11/0280

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Veröffentlicht am 26.07.2018
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Index

L67006 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Steiermark
19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
GVG Stmk 1993 §53;
MRK Art6;
VwGVG 2014 §24 Abs4;

Rechtssatz

Da es sich bei der Frage, ob dem Revisionswerber Parteistellung zukam, ausschließlich um eine reine Rechtsfrage handelte, bestehen auch unter dem Gesichtspunkt des Art. 6 MRK keine Bedenken, wenn das VwG diese Frage ohne Durchführung einer Verhandlung beurteilt hat (vgl. etwa VwGH 22.6.2017, Ra 2017/11/0077, mit Verweis auf die hg. Vorjudikatur und insbesondere auf das Urteil des EGMR vom 18. Juli 2013, Nr. 56422/09, Schädler-Eberle gegen Liechtenstein).Da es sich bei der Frage, ob dem Revisionswerber Parteistellung zukam, ausschließlich um eine reine Rechtsfrage handelte, bestehen auch unter dem Gesichtspunkt des Artikel 6, MRK keine Bedenken, wenn das VwG diese Frage ohne Durchführung einer Verhandlung beurteilt hat vergleiche etwa VwGH 22.6.2017, Ra 2017/11/0077, mit Verweis auf die hg. Vorjudikatur und insbesondere auf das Urteil des EGMR vom 18. Juli 2013, Nr. 56422/09, Schädler-Eberle gegen Liechtenstein).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017110280.L09

Im RIS seit

21.08.2018

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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