RS Vwgh 2018/7/26 Ra 2017/11/0280

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.07.2018
beobachten
merken

Index

L67006 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Der Gesetzgeber hat in § 53 Stmk GVG 1993 den Kreis der Parteien des Genehmigungsverfahrens ausdrücklich umschrieben. Demnach begründet allein die unmittelbare Nachbarschaft zu dem vom Genehmigungsverfahren betroffenen land- und forstwirtschaftlichen Grundstück noch keine Parteistellung in diesem Verfahren.Der Gesetzgeber hat in Paragraph 53, Stmk GVG 1993 den Kreis der Parteien des Genehmigungsverfahrens ausdrücklich umschrieben. Demnach begründet allein die unmittelbare Nachbarschaft zu dem vom Genehmigungsverfahren betroffenen land- und forstwirtschaftlichen Grundstück noch keine Parteistellung in diesem Verfahren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017110280.L01

Im RIS seit

21.08.2018

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten