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L67006 Ausländergrunderwerb Grundverkehr SteiermarkRechtssatz
Der Gesetzgeber hat in § 53 Stmk GVG 1993 den Kreis der Parteien des Genehmigungsverfahrens ausdrücklich umschrieben. Demnach begründet allein die unmittelbare Nachbarschaft zu dem vom Genehmigungsverfahren betroffenen land- und forstwirtschaftlichen Grundstück noch keine Parteistellung in diesem Verfahren.Der Gesetzgeber hat in Paragraph 53, Stmk GVG 1993 den Kreis der Parteien des Genehmigungsverfahrens ausdrücklich umschrieben. Demnach begründet allein die unmittelbare Nachbarschaft zu dem vom Genehmigungsverfahren betroffenen land- und forstwirtschaftlichen Grundstück noch keine Parteistellung in diesem Verfahren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017110280.L01Im RIS seit
21.08.2018Zuletzt aktualisiert am
03.09.2018