RS Vwgh 2018/8/1 Ro 2016/06/0026

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Veröffentlicht am 01.08.2018
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Index

L82005 Bauordnung Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Zur Einbringung eines Bewilligungsansuchens ist nach den Bestimmungen des Slbg BauPolG 1997 jede parteifähige Person legitimiert, welche nicht auch Eigentümer des Bauplatzes sein muss.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RO2016060026.J01

Im RIS seit

05.09.2018

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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