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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBeachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2018/06/0163Rechtssatz
Den Nachbarn kommt kein subjektiv-öffentliches Recht auf das Bestehen einer rechtlich gesicherten Zufahrt zum Baugrundstück zu.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018060162.L01Im RIS seit
11.09.2018Zuletzt aktualisiert am
28.09.2018