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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ro 2018/10/0019Rechtssatz
Das VwG hat - gestützt auf § 28 VwGVG 2014 - aus Anlass der gegen die bekämpften Bescheide erhobenen Beschwerden diese Bescheide behoben. Ein inhaltlicher Abspruch über die Anträge (auf Zuerkennung der Parteistellung bzw. Bescheidzustellung) ist nicht erfolgt. Das VwG hat damit gegen seine Verpflichtung verstoßen, nicht nur die gegen die verwaltungsbehördlichen Bescheide eingebrachten Beschwerden sondern auch die Angelegenheit zu erledigen, die von der Verwaltungsbehörde zu entscheiden war (vgl. VwGH 24.5.2016, Ra 2016/01/0058; 29.9.2017, Ro 2015/10/0027; VwGH 26.6.2014, Ro 2014/03/0063).Das VwG hat - gestützt auf Paragraph 28, VwGVG 2014 - aus Anlass der gegen die bekämpften Bescheide erhobenen Beschwerden diese Bescheide behoben. Ein inhaltlicher Abspruch über die Anträge (auf Zuerkennung der Parteistellung bzw. Bescheidzustellung) ist nicht erfolgt. Das VwG hat damit gegen seine Verpflichtung verstoßen, nicht nur die gegen die verwaltungsbehördlichen Bescheide eingebrachten Beschwerden sondern auch die Angelegenheit zu erledigen, die von der Verwaltungsbehörde zu entscheiden war vergleiche VwGH 24.5.2016, Ra 2016/01/0058; 29.9.2017, Ro 2015/10/0027; VwGH 26.6.2014, Ro 2014/03/0063).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2018100018.J01Im RIS seit
04.09.2018Zuletzt aktualisiert am
14.11.2018