RS Vwgh 2018/8/9 Ra 2018/22/0141

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.08.2018
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): Ra 2018/22/0235 B 19. Oktober 2018

Rechtssatz

Die Würdigung der von der Partei selbst stammenden Beweismittel und die darauf gestützte rechtliche Beurteilung muss dieser Partei nicht vor der Erlassung des Erkenntnisses zur Kenntnis gebracht werden (vgl. VwGH 9.2.2018, Ra 2017/20/0426).Die Würdigung der von der Partei selbst stammenden Beweismittel und die darauf gestützte rechtliche Beurteilung muss dieser Partei nicht vor der Erlassung des Erkenntnisses zur Kenntnis gebracht werden vergleiche VwGH 9.2.2018, Ra 2017/20/0426).

Schlagworte

Parteiengehör Rechtsmittelverfahren Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018220141.L02

Im RIS seit

05.09.2018

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten