RS Vwgh 2018/8/9 Ra 2018/22/0033

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Veröffentlicht am 09.08.2018
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §46;
NAG 2005 §30 Abs1 idF 2017/I/145;
NAG 2005 §47;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwGVG 2014 §17;

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit der Frage des Bestehens einer Aufenthaltsehe ist es zulässig, Ermittlungen anderer Behörden zu verwerten (vgl. VwGH 23.11.2017, Ra 2017/22/0081).Im Zusammenhang mit der Frage des Bestehens einer Aufenthaltsehe ist es zulässig, Ermittlungen anderer Behörden zu verwerten vergleiche VwGH 23.11.2017, Ra 2017/22/0081).

Schlagworte

Grundsatz der Unbeschränktheit Besondere Rechtsgebiete Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018220033.L04

Im RIS seit

07.09.2018

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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