RS Vwgh 2018/8/10 Ra 2017/17/0886

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Veröffentlicht am 10.08.2018
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Es ist nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht den Spruch des Straferkenntnisses dahin konkretisierte, dass der Beschuldigte "als handelsrechtlicher Geschäftsführer" vertretungsbefugtes Organ der GmbH war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017170886.L02

Im RIS seit

07.09.2018

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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