RS Vwgh 2018/8/20 Ra 2017/17/0221

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.08.2018
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Gegen die Aufteilung einer Ersatzfreiheitsstrafe in Tage und Stunden bestehen keine Bedenken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017170221.L01

Im RIS seit

13.09.2018

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten