RS Vwgh 2018/8/20 Ko 2018/03/0003

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Veröffentlicht am 20.08.2018
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §71;
  1. VwGG § 33 heute
  2. VwGG § 33 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021
  3. VwGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  4. VwGG § 33 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  5. VwGG § 33 gültig von 01.07.2008 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  6. VwGG § 33 gültig von 05.01.1985 bis 30.06.2008

Rechtssatz

§ 71 VwGG sieht vor, dass im Verfahren zur Entscheidung von Kompetenzkonflikten die §§ 43 bis 46, 48, 49, 51 und 52 VerfGG 1953 sinngemäß anzuwenden sind. Die damit verwiesenen Bestimmungen des VfGG regeln - sieht man von der Kostenersatzregelung des § 52 zweiter Satz VerfGG 1953 ab - nicht ausdrücklich, wie im Falle einer Antragszurückziehung vorzugehen ist. Auch das VwGG enthält keine besondere Bestimmung für diesen Fall. Durch die Zurückziehung des Antrags ist jedoch das Rechtsschutzbedürfnis der antragstellenden Partei weggefallen, sodass das Verfahren in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs. 1 VwGG einzustellen war.Paragraph 71, VwGG sieht vor, dass im Verfahren zur Entscheidung von Kompetenzkonflikten die Paragraphen 43 bis 46, 48, 49, 51 und 52 VerfGG 1953 sinngemäß anzuwenden sind. Die damit verwiesenen Bestimmungen des VfGG regeln - sieht man von der Kostenersatzregelung des Paragraph 52, zweiter Satz VerfGG 1953 ab - nicht ausdrücklich, wie im Falle einer Antragszurückziehung vorzugehen ist. Auch das VwGG enthält keine besondere Bestimmung für diesen Fall. Durch die Zurückziehung des Antrags ist jedoch das Rechtsschutzbedürfnis der antragstellenden Partei weggefallen, sodass das Verfahren in sinngemäßer Anwendung des Paragraph 33, Absatz eins, VwGG einzustellen war.

Schlagworte

Zurückziehung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:KO2018030003.K01

Im RIS seit

22.10.2018

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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