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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §9;Rechtssatz
Eine Zurückstellung der durch den Antragsteller und nicht den Sachwalter gestellten Eingabe zwecks Genehmigung durch den Sachwalter erübrigt sich, wenn selbst eine allfällige Genehmigung nichts an der Unzuständigkeit des VwGH ändern könnte (vgl. etwa VwGH 4.5.2016, Ra 2016/03/0052).Eine Zurückstellung der durch den Antragsteller und nicht den Sachwalter gestellten Eingabe zwecks Genehmigung durch den Sachwalter erübrigt sich, wenn selbst eine allfällige Genehmigung nichts an der Unzuständigkeit des VwGH ändern könnte vergleiche etwa VwGH 4.5.2016, Ra 2016/03/0052).
Schlagworte
Sachwalter MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2018030039.J01Im RIS seit
20.09.2018Zuletzt aktualisiert am
02.10.2018