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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 2005 §3 Abs1;Rechtssatz
Eine "Reisewarnung" des Außenministeriums nimmt gegenüber anderen Beweismitteln keine besondere Stellung ein (vgl. VwGH 1.3.2018, Ra 2018/19/0061).Eine "Reisewarnung" des Außenministeriums nimmt gegenüber anderen Beweismitteln keine besondere Stellung ein vergleiche VwGH 1.3.2018, Ra 2018/19/0061).
Schlagworte
Beweismittel Auskünfte Bestätigungen StellungnahmenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018190411.L02Im RIS seit
01.10.2018Zuletzt aktualisiert am
15.10.2018