RS Vwgh 2018/9/10 Ra 2018/19/0411

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Veröffentlicht am 10.09.2018
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Rechtssatz

Eine "Reisewarnung" des Außenministeriums nimmt gegenüber anderen Beweismitteln keine besondere Stellung ein (vgl. VwGH 1.3.2018, Ra 2018/19/0061).Eine "Reisewarnung" des Außenministeriums nimmt gegenüber anderen Beweismitteln keine besondere Stellung ein vergleiche VwGH 1.3.2018, Ra 2018/19/0061).

Schlagworte

Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018190411.L02

Im RIS seit

01.10.2018

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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