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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §68;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2017/17/0621Rechtssatz
Sollte der Beschlagnahmebescheid gegenüber einer Partei des Verfahrens in Rechtskraft erwachsen sein und wurde in der Folge ein inhaltsgleicher Beschlagnahmebescheid ein weiteres Mal gegenüber dieser Partei erlassen, so wäre der weitere Bescheid über Beschwerde dieser Partei von Amts wegen aufzuheben.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017170620.L03Im RIS seit
02.10.2018Zuletzt aktualisiert am
13.11.2018