RS Vwgh 2018/9/12 Ra 2017/17/0620

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Veröffentlicht am 12.09.2018
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2017/17/0621

Rechtssatz

Sollte der Beschlagnahmebescheid gegenüber einer Partei des Verfahrens in Rechtskraft erwachsen sein und wurde in der Folge ein inhaltsgleicher Beschlagnahmebescheid ein weiteres Mal gegenüber dieser Partei erlassen, so wäre der weitere Bescheid über Beschwerde dieser Partei von Amts wegen aufzuheben.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017170620.L03

Im RIS seit

02.10.2018

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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