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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236;Rechtssatz
Die Dauer des Nachsichtsverfahrens nach § 236 BAO kann nicht dazu führen, dass gerade dadurch die Voraussetzungen für die Nachsicht einer (im gegenständlichen Fall zudem bereits entrichteten) Abgabe herbeigeführt werden.Die Dauer des Nachsichtsverfahrens nach Paragraph 236, BAO kann nicht dazu führen, dass gerade dadurch die Voraussetzungen für die Nachsicht einer (im gegenständlichen Fall zudem bereits entrichteten) Abgabe herbeigeführt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017150102.L03.1Im RIS seit
26.10.2018Zuletzt aktualisiert am
13.12.2018