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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Durch § 26 LuftfahrtG 1958 wird dem Zivilluftfahrt-Personalausweis insoweit Bescheidcharakter zuerkannt, als durch die Ausstellung des Ausweises und Eintragungen in den Ausweis Berechtigungen zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten erteilt werden. Dies betrifft jedoch nur die Eintragung von Berechtigungen, hingegen nicht deren Versagung bzw. Verweigerung.Durch Paragraph 26, LuftfahrtG 1958 wird dem Zivilluftfahrt-Personalausweis insoweit Bescheidcharakter zuerkannt, als durch die Ausstellung des Ausweises und Eintragungen in den Ausweis Berechtigungen zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten erteilt werden. Dies betrifft jedoch nur die Eintragung von Berechtigungen, hingegen nicht deren Versagung bzw. Verweigerung.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017030094.L01Im RIS seit
12.10.2018Zuletzt aktualisiert am
14.11.2018