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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ABGB §914;Rechtssatz
Die im konkreten Einzelfall getroffene Auslegung von Verträgen (bzw. hier: Stiftungssatzungen) kann nur dann eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung aufwerfen, wenn sie grobe Auslegungsfehler oder sonstige krasse Fehlbeurteilungen erkennen lässt (vgl. VwGH 26.11.2015, Ro 2015/07/0040).Die im konkreten Einzelfall getroffene Auslegung von Verträgen (bzw. hier: Stiftungssatzungen) kann nur dann eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung aufwerfen, wenn sie grobe Auslegungsfehler oder sonstige krasse Fehlbeurteilungen erkennen lässt vergleiche VwGH 26.11.2015, Ro 2015/07/0040).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018010332.L01Im RIS seit
26.10.2018Zuletzt aktualisiert am
13.03.2019