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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §3 Abs1;Rechtssatz
Die problemlose Ausstellung von Dokumenten durch den Herkunftsstaat ist ein Indiz für das Nichtbestehen einer Verfolgungssituation (vgl. VwGH 15.5.2003, 2001/01/0499, zur Bedeutung der erfolgreichen Beantragung der Ausstellung oder Verlängerung eines Reisepasses des Heimatstaates durch einen Asylwerber für die konkrete aktuelle Verfolgungsgefahr zum Zeitpunkt der Entscheidung; sowie VwGH 4.9.1996, 95/21/0853).Die problemlose Ausstellung von Dokumenten durch den Herkunftsstaat ist ein Indiz für das Nichtbestehen einer Verfolgungssituation vergleiche VwGH 15.5.2003, 2001/01/0499, zur Bedeutung der erfolgreichen Beantragung der Ausstellung oder Verlängerung eines Reisepasses des Heimatstaates durch einen Asylwerber für die konkrete aktuelle Verfolgungsgefahr zum Zeitpunkt der Entscheidung; sowie VwGH 4.9.1996, 95/21/0853).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017010203.L05Im RIS seit
30.10.2018Zuletzt aktualisiert am
13.11.2018