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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Wenn das BVwG von der Entscheidung des BFA abweichen will, ist es gehalten, auf die beweiswürdigenden Argumente des BFA einzugehen und nachvollziehbar zu begründen, aus welchen Gründen es zu einer anderen Entscheidung kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017010203.L04Im RIS seit
30.10.2018Zuletzt aktualisiert am
13.11.2018