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L55008 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz VorarlbergNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Einwendungen gegen einen - rechtskräftigen - Wiederherstellungsauftrag, dessen Nichtbefolgung einer Person gemäß § 57 Abs. 1 lit. e des Vlbg NatSchG 1997 zur Last gelegt wurde, kommt in diesem Strafverfahren keine Relevanz zu.Einwendungen gegen einen - rechtskräftigen - Wiederherstellungsauftrag, dessen Nichtbefolgung einer Person gemäß Paragraph 57, Absatz eins, Litera e, des Vlbg NatSchG 1997 zur Last gelegt wurde, kommt in diesem Strafverfahren keine Relevanz zu.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018100106.L01Im RIS seit
24.10.2018Zuletzt aktualisiert am
08.11.2018