RS Vwgh 2018/10/1 Ra 2015/04/0060

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.10.2018
beobachten
merken

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Der entstandene oder drohende Schaden ist vor dem Hintergrund der Möglichkeit zu beurteilen, die auftragsgegenständliche Leistung erbringen zu können (vgl. VwGH 17.6.2014, 2012/04/0032, 0034).Der entstandene oder drohende Schaden ist vor dem Hintergrund der Möglichkeit zu beurteilen, die auftragsgegenständliche Leistung erbringen zu können vergleiche VwGH 17.6.2014, 2012/04/0032, 0034).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2015040060.L03

Im RIS seit

31.10.2018

Zuletzt aktualisiert am

07.01.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten