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97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2006 §320 Abs1;Rechtssatz
Der entstandene oder drohende Schaden ist vor dem Hintergrund der Möglichkeit zu beurteilen, die auftragsgegenständliche Leistung erbringen zu können (vgl. VwGH 17.6.2014, 2012/04/0032, 0034).Der entstandene oder drohende Schaden ist vor dem Hintergrund der Möglichkeit zu beurteilen, die auftragsgegenständliche Leistung erbringen zu können vergleiche VwGH 17.6.2014, 2012/04/0032, 0034).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2015040060.L03Im RIS seit
31.10.2018Zuletzt aktualisiert am
07.01.2019