RS Vwgh 2018/10/1 Ra 2015/04/0060

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.10.2018
beobachten
merken

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Die Möglichkeit, an einem Vergabeverfahren teilzunehmen bzw. den Zuschlag zu erhalten, kann durch eine behauptete Rechtswidrigkeit dann nicht beeinträchtigt werden, wenn nach den unbestrittenen Sachverhaltsannahmen davon auszugehen ist, dass die Unternehmerin die auftragsgegenständliche Leistung nicht vollständig erbringen kann (vgl. das - ein Feststellungsverfahren betreffende - Erkenntnis VwGH 26.2.2014, 2011/04/0134).Die Möglichkeit, an einem Vergabeverfahren teilzunehmen bzw. den Zuschlag zu erhalten, kann durch eine behauptete Rechtswidrigkeit dann nicht beeinträchtigt werden, wenn nach den unbestrittenen Sachverhaltsannahmen davon auszugehen ist, dass die Unternehmerin die auftragsgegenständliche Leistung nicht vollständig erbringen kann vergleiche das - ein Feststellungsverfahren betreffende - Erkenntnis VwGH 26.2.2014, 2011/04/0134).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2015040060.L02

Im RIS seit

31.10.2018

Zuletzt aktualisiert am

07.01.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten