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97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2006 §320 Abs1;Rechtssatz
Die Möglichkeit, an einem Vergabeverfahren teilzunehmen bzw. den Zuschlag zu erhalten, kann durch eine behauptete Rechtswidrigkeit dann nicht beeinträchtigt werden, wenn nach den unbestrittenen Sachverhaltsannahmen davon auszugehen ist, dass die Unternehmerin die auftragsgegenständliche Leistung nicht vollständig erbringen kann (vgl. das - ein Feststellungsverfahren betreffende - Erkenntnis VwGH 26.2.2014, 2011/04/0134).Die Möglichkeit, an einem Vergabeverfahren teilzunehmen bzw. den Zuschlag zu erhalten, kann durch eine behauptete Rechtswidrigkeit dann nicht beeinträchtigt werden, wenn nach den unbestrittenen Sachverhaltsannahmen davon auszugehen ist, dass die Unternehmerin die auftragsgegenständliche Leistung nicht vollständig erbringen kann vergleiche das - ein Feststellungsverfahren betreffende - Erkenntnis VwGH 26.2.2014, 2011/04/0134).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2015040060.L02Im RIS seit
31.10.2018Zuletzt aktualisiert am
07.01.2019