RS Vwgh 2018/10/2 Ra 2018/08/0164

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Veröffentlicht am 02.10.2018
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Rechtssatz

Die Erlassung eines Feststellungsbescheides über die Pflichtversicherung ist zulässig, auch wenn die strittige Frage in einem Bescheid über die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen als Vorfrage entschieden werden könnte. Den Sozialversicherungsträgern kommt eine umfassende Feststellungsbefugnis zu (VwGH 11.12.2013, 2013/08/0178; 16.5.1995, 94/08/0295).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018080164.L01

Im RIS seit

23.10.2018

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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