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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Die Erlassung eines Feststellungsbescheides über die Pflichtversicherung ist zulässig, auch wenn die strittige Frage in einem Bescheid über die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen als Vorfrage entschieden werden könnte. Den Sozialversicherungsträgern kommt eine umfassende Feststellungsbefugnis zu (VwGH 11.12.2013, 2013/08/0178; 16.5.1995, 94/08/0295).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018080164.L01Im RIS seit
23.10.2018Zuletzt aktualisiert am
20.11.2018