RS Vwgh 2018/10/3 Ra 2018/07/0421

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Veröffentlicht am 03.10.2018
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Index

14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §56;
UVPG 2000 §20 Abs2;
UVPG 2000 §20 Abs4;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): Ra 2018/07/0422 B 3. Oktober 2018

Rechtssatz

§ 20 Abs. 4 UVPG 2000 stellt auf die - im Zeitpunkt der Erlassung des Abnahmebescheides - festgestellten Abweichungen ab.Paragraph 20, Absatz 4, UVPG 2000 stellt auf die - im Zeitpunkt der Erlassung des Abnahmebescheides - festgestellten Abweichungen ab.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018070421.L04.1

Im RIS seit

01.11.2018

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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