Index
14/01 VerwaltungsorganisationNorm
AVG §56;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): Ra 2018/07/0422 B 3. Oktober 2018Rechtssatz
§ 20 Abs. 4 UVPG 2000 stellt auf die - im Zeitpunkt der Erlassung des Abnahmebescheides - festgestellten Abweichungen ab.Paragraph 20, Absatz 4, UVPG 2000 stellt auf die - im Zeitpunkt der Erlassung des Abnahmebescheides - festgestellten Abweichungen ab.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018070421.L04.1Im RIS seit
01.11.2018Zuletzt aktualisiert am
15.11.2018