RS Vwgh 2018/10/4 Ro 2018/22/0001

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.2018
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AsylG 2005 §59 Abs4 idF 2015/I/070;
AsylG 2005 §59 Abs5 idF 2015/I/070;
FrÄG 2015;
NAG 2005 §41a Abs3 idF 2015/I/070;
VwRallg;

Rechtssatz

Ab dem Zeitpunkt der Mitteilung gemäß § 59 Abs. 4 AsylG 2005 erfolgt die Entscheidung über den Antrag des Fremden durch die Behörde bzw. das im Weg einer Säumnisbeschwerde zuständig gewordene VwG durch Erteilung des Aufenthaltstitels "Rot-Weiß-Rot -Ab dem Zeitpunkt der Mitteilung gemäß Paragraph 59, Absatz 4, AsylG 2005 erfolgt die Entscheidung über den Antrag des Fremden durch die Behörde bzw. das im Weg einer Säumnisbeschwerde zuständig gewordene VwG durch Erteilung des Aufenthaltstitels "Rot-Weiß-Rot -

Karte plus"; das BFA ist vor einer solchen Mitteilung zur inhaltlichen Prüfung der Voraussetzungen berufen (vgl. Materialien des FrÄG 2015 (RV 582 BlgNR 25. GP, 15) zu § 59 Abs. 4 und 5 AsylG 2005). Nach der Mitteilung ist das BFA somit nicht mehr zuständige Behörde im Verfahren zur Erteilung eines Aufenthaltstitels und demnach auch nicht befugt, verfahrensleitende Anordnungen zu erlassen. Karte plus"; das BFA ist vor einer solchen Mitteilung zur inhaltlichen Prüfung der Voraussetzungen berufen vergleiche Materialien des FrÄG 2015 Regierungsvorlage 582 BlgNR 25. GP, 15) zu Paragraph 59, Absatz 4 und 5 AsylG 2005). Nach der Mitteilung ist das BFA somit nicht mehr zuständige Behörde im Verfahren zur Erteilung eines Aufenthaltstitels und demnach auch nicht befugt, verfahrensleitende Anordnungen zu erlassen.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RO2018220001.J04

Im RIS seit

01.11.2018

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten