RS Vwgh 2018/10/18 Ra 2018/19/0356

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.2018
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ein bloß allgemeiner Verdacht genügt nicht, um im Verfahren vorgelegten Urkunden generell den Beweiswert abzusprechen (VwGH 25.4.2014, 2013/21/0236 bis 0239, mwN). Diese Vorgabe wurde im angefochtenen Erkenntnis missachtet: Das BVwG geht aufgrund der "Beschaffungspraxis afghanischer Dokumente" pauschal davon aus, dass den vorgelegten Urkunden keine Beweiskraft zukomme, ohne sich im Einzelnen mit dem Beweiswert der konkret vorgelegten Urkunden auseinanderzusetzen und deren Beweiskraft fallspezifisch zu ermitteln.

Schlagworte

Beweismittel Urkunden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018190356.L01

Im RIS seit

08.11.2018

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten