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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §3 Abs1;Rechtssatz
In Bezug auf die asylrechtliche Relevanz einer Konversion zu einer dem Christentum zugehörigen Religionsgemeinschaft ist es nicht entscheidend, ob der Religionswechsel bereits - durch die Taufe - erfolgte oder bloß beabsichtigt ist (vgl. VwGH 20.6.2017, Ra 2017/01/0076, mwN).In Bezug auf die asylrechtliche Relevanz einer Konversion zu einer dem Christentum zugehörigen Religionsgemeinschaft ist es nicht entscheidend, ob der Religionswechsel bereits - durch die Taufe - erfolgte oder bloß beabsichtigt ist vergleiche VwGH 20.6.2017, Ra 2017/01/0076, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018190236.L02Im RIS seit
13.11.2018Zuletzt aktualisiert am
10.04.2019