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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/05/0189 B 26. Juni 2018 RS 1Stammrechtssatz
Nach der hg. Judikatur (vgl. VwGH 21.11.2017, Ra 2016/05/0092, mwN) sind Maßgabebestätigungen im Rahmen verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen grundsätzlich zulässig. Mit einer Maßgabebestätigung wird etwa der nach Auffassung des VwG (im Ergebnis) zutreffende Spruch des vor dem VwG angefochtenen Bescheides präzisiert.Nach der hg. Judikatur vergleiche VwGH 21.11.2017, Ra 2016/05/0092, mwN) sind Maßgabebestätigungen im Rahmen verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen grundsätzlich zulässig. Mit einer Maßgabebestätigung wird etwa der nach Auffassung des VwG (im Ergebnis) zutreffende Spruch des vor dem VwG angefochtenen Bescheides präzisiert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018160179.L01Im RIS seit
22.11.2018Zuletzt aktualisiert am
24.01.2019