RS Vwgh 2018/10/22 Ra 2018/16/0179

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.2018
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
VwGVG 2014 §28;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/05/0189 B 26. Juni 2018 RS 1

Stammrechtssatz

Nach der hg. Judikatur (vgl. VwGH 21.11.2017, Ra 2016/05/0092, mwN) sind Maßgabebestätigungen im Rahmen verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen grundsätzlich zulässig. Mit einer Maßgabebestätigung wird etwa der nach Auffassung des VwG (im Ergebnis) zutreffende Spruch des vor dem VwG angefochtenen Bescheides präzisiert.Nach der hg. Judikatur vergleiche VwGH 21.11.2017, Ra 2016/05/0092, mwN) sind Maßgabebestätigungen im Rahmen verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen grundsätzlich zulässig. Mit einer Maßgabebestätigung wird etwa der nach Auffassung des VwG (im Ergebnis) zutreffende Spruch des vor dem VwG angefochtenen Bescheides präzisiert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018160179.L01

Im RIS seit

22.11.2018

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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