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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der nach § 53 Abs. 1 GSpG 1989 erforderliche Verdacht muss nach der Rechtsprechung des VwGH zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 im Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde, im Falle der Erhebung einer Berufung im Zeitpunkt der Entscheidung der Berufungsbehörde gegeben sein; nach der nunmehrigen Rechtslage daher im Fall der Erhebung einer Beschwerde im Zeitpunkt der Entscheidung des VwG (vgl. VwGH 13.12.2016, Ra 2016/09/0054).Der nach Paragraph 53, Absatz eins, GSpG 1989 erforderliche Verdacht muss nach der Rechtsprechung des VwGH zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 im Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde, im Falle der Erhebung einer Berufung im Zeitpunkt der Entscheidung der Berufungsbehörde gegeben sein; nach der nunmehrigen Rechtslage daher im Fall der Erhebung einer Beschwerde im Zeitpunkt der Entscheidung des VwG vergleiche VwGH 13.12.2016, Ra 2016/09/0054).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018090091.L02Im RIS seit
21.11.2018Zuletzt aktualisiert am
29.11.2018