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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BVwGG 2014 §21 Abs2;Rechtssatz
Die elektronische Zustellung nach den Bestimmungen des (3. Abschnittes des) ZustG fällt in keinem Fall unter den Begriff des ERV nach § 21 BVwGG 2014. Dies ergibt sich bereits aus § 21 Abs. 2 BVwGG 2014 (und den Materialien).Die elektronische Zustellung nach den Bestimmungen des (3. Abschnittes des) ZustG fällt in keinem Fall unter den Begriff des ERV nach Paragraph 21, BVwGG 2014. Dies ergibt sich bereits aus Paragraph 21, Absatz 2, BVwGG 2014 (und den Materialien).
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2018010011.J02Im RIS seit
14.12.2018Zuletzt aktualisiert am
20.12.2018