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10/07 VerfassungsgerichtshofNorm
BVwGG 2014 §21 ;Rechtssatz
Aus der Wendung "auch im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs" wird deutlich, dass es dem Gesetzgeber bei der Regelung des § 21 BVwGG 2014 darum ging, neben den Möglichkeiten der elektronischen Zustellung nach dem ZustG weitere Möglichkeiten der elektronischen Einbringung von Schriftsätzen (und damit der elektronischen Kommunikation) beim BVwG zu regeln.Aus der Wendung "auch im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs" wird deutlich, dass es dem Gesetzgeber bei der Regelung des Paragraph 21, BVwGG 2014 darum ging, neben den Möglichkeiten der elektronischen Zustellung nach dem ZustG weitere Möglichkeiten der elektronischen Einbringung von Schriftsätzen (und damit der elektronischen Kommunikation) beim BVwG zu regeln.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2018010011.J03.1Im RIS seit
14.12.2018Zuletzt aktualisiert am
20.12.2018