RS Vwgh 2018/11/6 Ro 2018/01/0011

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Veröffentlicht am 06.11.2018
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Index

10/07 Verfassungsgerichtshof
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

BVwGG 2014 §21 ;
ZustG;

Rechtssatz

Aus der Wendung "auch im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs" wird deutlich, dass es dem Gesetzgeber bei der Regelung des § 21 BVwGG 2014 darum ging, neben den Möglichkeiten der elektronischen Zustellung nach dem ZustG weitere Möglichkeiten der elektronischen Einbringung von Schriftsätzen (und damit der elektronischen Kommunikation) beim BVwG zu regeln.Aus der Wendung "auch im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs" wird deutlich, dass es dem Gesetzgeber bei der Regelung des Paragraph 21, BVwGG 2014 darum ging, neben den Möglichkeiten der elektronischen Zustellung nach dem ZustG weitere Möglichkeiten der elektronischen Einbringung von Schriftsätzen (und damit der elektronischen Kommunikation) beim BVwG zu regeln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RO2018010011.J03.1

Im RIS seit

14.12.2018

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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