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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §11;Rechtssatz
Für die Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Antrages auf internationalen Schutz reicht es aus, wenn die Hilfsbegründung des angefochtenen Erkenntnisses, es liege eine zumutbare innerstaatliche Fluchtalternative vor, das Ergebnis der Entscheidung tragen kann (vgl. VwGH 23.1.2018, Ra 2018/18/0001, Rn. 9).Für die Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Antrages auf internationalen Schutz reicht es aus, wenn die Hilfsbegründung des angefochtenen Erkenntnisses, es liege eine zumutbare innerstaatliche Fluchtalternative vor, das Ergebnis der Entscheidung tragen kann vergleiche VwGH 23.1.2018, Ra 2018/18/0001, Rn. 9).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018010106.L17Im RIS seit
28.11.2018Zuletzt aktualisiert am
26.02.2019