RS Vwgh 2018/11/6 Ra 2018/01/0106

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.11.2018
beobachten
merken

Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/19/0154 B 5. April 2018 RS 6

Stammrechtssatz

Eine schwierige Lebenssituation (bei der Arbeitsplatz- und Wohnraumsuche sowie in wirtschaftlicher Hinsicht), die ein Asylwerber bei Rückführung in das als innerstaatliche Fluchtalternative geprüfte Gebiet vorfinden würde, reicht für sich betrachtet nicht aus, um eine innerstaatliche Fluchtalternative zu verneinen (vgl. zum Ganzen ausführlich VwGH 23.1.2018, Ra 2018/18/0001, mit Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).Eine schwierige Lebenssituation (bei der Arbeitsplatz- und Wohnraumsuche sowie in wirtschaftlicher Hinsicht), die ein Asylwerber bei Rückführung in das als innerstaatliche Fluchtalternative geprüfte Gebiet vorfinden würde, reicht für sich betrachtet nicht aus, um eine innerstaatliche Fluchtalternative zu verneinen vergleiche zum Ganzen ausführlich VwGH 23.1.2018, Ra 2018/18/0001, mit Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018010106.L20

Im RIS seit

28.11.2018

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten