Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §59 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2016/22/0062 B 20. Juli 2016 RS 1Stammrechtssatz
Das VwG erteilte der Fremden den beantragten Aufenthaltstitel ("Rot-Weiß-Rot - Karte plus") für die Dauer von zwölf Monaten. Diese Entscheidung wirkt konstitutiv und der Aufenthaltstitel gilt ab Erlassung (hier mit Zustellung) des Erkenntnisses (vgl. E 15. Dezember 2015, Ra 2015/22/0125). Der Spruch des angefochtenen Erkenntnisses ist somit ausreichend bestimmt und es liegt keine Abweichung von der Rechtsprechung des VwGH vor.Das VwG erteilte der Fremden den beantragten Aufenthaltstitel ("Rot-Weiß-Rot - Karte plus") für die Dauer von zwölf Monaten. Diese Entscheidung wirkt konstitutiv und der Aufenthaltstitel gilt ab Erlassung (hier mit Zustellung) des Erkenntnisses vergleiche E 15. Dezember 2015, Ra 2015/22/0125). Der Spruch des angefochtenen Erkenntnisses ist somit ausreichend bestimmt und es liegt keine Abweichung von der Rechtsprechung des VwGH vor.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018220168.L01Im RIS seit
30.11.2018Zuletzt aktualisiert am
18.12.2018