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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs1 Z3;Rechtssatz
Der VwGH hat auf Grund einer Anzeige einer an der Sache beteiligten Partei von Amts wegen ein Verfahren zur Entscheidung des (positiven) Kompetenzkonfliktes dann einzuleiten, wenn er durch diese Anzeige "von dem Entstehen eines Konfliktes" Kenntnis erlangt (vgl. VwGH 30.3.2017, Ko 2017/03/0002).Der VwGH hat auf Grund einer Anzeige einer an der Sache beteiligten Partei von Amts wegen ein Verfahren zur Entscheidung des (positiven) Kompetenzkonfliktes dann einzuleiten, wenn er durch diese Anzeige "von dem Entstehen eines Konfliktes" Kenntnis erlangt vergleiche VwGH 30.3.2017, Ko 2017/03/0002).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:KO2018030004.K01Im RIS seit
06.12.2018Zuletzt aktualisiert am
11.03.2019