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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ABGB §914;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2017/16/0111 B 19. September 2017 RS 2Stammrechtssatz
Eine vom Verwaltungsgericht erzielte Auslegung eines Vertrages, welche grobe Auslegungsfehler oder sonstige krasse Fehlbeurteilungen nicht erkennen lässt, wirft keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf (vgl. etwa den Beschluss vom 26. November 2015, Ro 2015/07/0040, mwN).Eine vom Verwaltungsgericht erzielte Auslegung eines Vertrages, welche grobe Auslegungsfehler oder sonstige krasse Fehlbeurteilungen nicht erkennen lässt, wirft keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf vergleiche etwa den Beschluss vom 26. November 2015, Ro 2015/07/0040, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018050246.L01Im RIS seit
18.12.2018Zuletzt aktualisiert am
15.01.2019