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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Vollstreckungsverfahrens widerspricht es, wenn das VwG die Auffassung vertreten hat, dass der Revisionswerber im amtswegig eingeleiteten Vollstreckungsverfahren keine Parteistellung zukommt, er aber auf Antrag ein eigenes parallel laufendes Vollstreckungsverfahren betreffend den selben Titelbescheid in Gang sehen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017050300.L04Im RIS seit
07.01.2019Zuletzt aktualisiert am
15.01.2019