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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §1;Rechtssatz
Die feste Geschäftsverteilung (als zuständigkeitsbegründende Rechtsvorschrift) begründet ein auf den Schutz und die Wahrung der gesetzlich begründeten Behördenzuständigkeit gerichtetes Recht (vgl. etwa VwGH (verstärkter Senat) 27.11.1964, 658/63, VwSlg. 6505 A). Die Einhaltung der Zuständigkeitsregelungen stellt eine rechtsstaatliche Forderung von grundlegender Bedeutung dar (VwGH 30.9.1996, 96/12/0268).Die feste Geschäftsverteilung (als zuständigkeitsbegründende Rechtsvorschrift) begründet ein auf den Schutz und die Wahrung der gesetzlich begründeten Behördenzuständigkeit gerichtetes Recht vergleiche etwa VwGH (verstärkter Senat) 27.11.1964, 658/63, VwSlg. 6505 A). Die Einhaltung der Zuständigkeitsregelungen stellt eine rechtsstaatliche Forderung von grundlegender Bedeutung dar (VwGH 30.9.1996, 96/12/0268).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2018030049.J04Im RIS seit
19.12.2018Zuletzt aktualisiert am
07.01.2019