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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §3a;Rechtssatz
Leistungsbesorgung (in der Form des Leistungseinkaufs) liegt vor, wenn ein Unternehmer es unternimmt, im eigenen Namen - aber für Rechnung eines anderen - einen Dritten zur Erbringung einer Leistung an den Auftraggeber zu veranlassen. Der Besorgende schuldet nicht die besorgte Leistung, sondern deren Besorgung (vgl. Ruppe/Achatz, UStG5, § 3a Tz 13).Leistungsbesorgung (in der Form des Leistungseinkaufs) liegt vor, wenn ein Unternehmer es unternimmt, im eigenen Namen - aber für Rechnung eines anderen - einen Dritten zur Erbringung einer Leistung an den Auftraggeber zu veranlassen. Der Besorgende schuldet nicht die besorgte Leistung, sondern deren Besorgung vergleiche Ruppe/Achatz, UStG5, Paragraph 3 a, Tz 13).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2017130022.J02Im RIS seit
19.12.2018Zuletzt aktualisiert am
14.02.2019