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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §93Beachte
Besprechung in: taxlex 9/2019, S 236-241;Rechtssatz
Die GmbHhat Einnahmen aus Beraterverträgen erklärt, die von der Abgabenbehörde nicht ihr, sondern ihrem Alleingesellschafter zugerechnet wurden. Stehen wie bei der vorliegenden Sachverhaltskonstellation die Leistungen des Gesellschafters (Überlassung der von ihm erzielten Beratereinnahmen) in unmittelbarem Zusammenhang mit Gegenleistungen der GmbH (Übernahme der Kosten zur Erzielung der nämlichen Einnahmen aus der Beratertätigkeit), kann von einem konkludenten Vorteilsausgleich ausgegangen werden, sodass in der diesbezüglichen Kostenübernahme vom Bundesfinanzgericht zu Recht das Vorliegen verdeckter Ausschüttungen verneint wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018150037.L06Im RIS seit
08.11.2019Zuletzt aktualisiert am
08.11.2019