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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §299;Rechtssatz
Betreffend Umsatzsteuer 2010 wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis ausschließlich der Antrag der Revisionswerberin vom 11. März 2016 (im Kopf des angefochtenen Erkenntnisses irrtümlich mit 10. März 2017 bezeichnet) auf Aufhebung (im Kopf des angefochtenen Erkenntnisses irrtümlich mit "Änderung" bezeichnet) des am 17. Juli 2015 erlassenen Bescheides gemäß § 299 BAO abgewiesen. Durch diese Entscheidung kann die Revisionswerberin aber nicht in den von ihr als Revisionspunkte geltend gemachten Rechten (hier auf gesetzeskonforme Auslegung der Ausnahmebestimmung für gewerblich vermietete Personenkraftwagen in § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG und auf Gewährleistung der Neutralität der Mehrwertsteuer) verletzt worden sein. Im Hinblick auf den normativen Gehalt des angefochtenen Erkenntnisses kommt vorliegend allein die Verletzung der Revisionswerberin in ihrem Recht auf Aufhebung des Umsatzsteuerbescheides 2010 in Betracht.Betreffend Umsatzsteuer 2010 wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis ausschließlich der Antrag der Revisionswerberin vom 11. März 2016 (im Kopf des angefochtenen Erkenntnisses irrtümlich mit 10. März 2017 bezeichnet) auf Aufhebung (im Kopf des angefochtenen Erkenntnisses irrtümlich mit "Änderung" bezeichnet) des am 17. Juli 2015 erlassenen Bescheides gemäß Paragraph 299, BAO abgewiesen. Durch diese Entscheidung kann die Revisionswerberin aber nicht in den von ihr als Revisionspunkte geltend gemachten Rechten (hier auf gesetzeskonforme Auslegung der Ausnahmebestimmung für gewerblich vermietete Personenkraftwagen in Paragraph 12, Absatz 2, Ziffer 2, Litera b, UStG und auf Gewährleistung der Neutralität der Mehrwertsteuer) verletzt worden sein. Im Hinblick auf den normativen Gehalt des angefochtenen Erkenntnisses kommt vorliegend allein die Verletzung der Revisionswerberin in ihrem Recht auf Aufhebung des Umsatzsteuerbescheides 2010 in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018150013.L01Im RIS seit
26.12.2018Zuletzt aktualisiert am
05.08.2019