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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallg;Rechtssatz
Die Erlöschensfeststellung und die letztmaligen Vorkehrungen ziehen einen Schlussstrich unter eine Wasserbenutzung, die durch eine wasserrechtliche Bewilligung ermöglicht wurde. Die wasserrechtliche Bewilligung begründet das Wasserbenutzungsrecht, die Erlöschensfeststellung und die letztmaligen Vorkehrungen sollen den aufgrund der erteilten Bewilligung geschaffenen Zustand wieder beseitigen (vgl. VwGH 20.7.1995, 95/07/0051). Die Anordnung letztmaliger Vorkehrungen anlässlich des Erlöschens von Wasserbenutzungsrechten hat daher insbesondere den Zweck, den bisher Berechtigten nach Maßgabe öffentlicher Rücksichten oder Interessen Dritter zu bestimmten letztmaligen Maßnahmen in Bezug auf die infolge Erlöschens konsenslos gewordene Wasserbenutzungsanlage zu verpflichten, ihn aber gleichzeitig hinsichtlich bisher bestandener Verpflichtungen zu entlasten (vgl. VwGH 31.3.2016, 2013/07/0023).Die Erlöschensfeststellung und die letztmaligen Vorkehrungen ziehen einen Schlussstrich unter eine Wasserbenutzung, die durch eine wasserrechtliche Bewilligung ermöglicht wurde. Die wasserrechtliche Bewilligung begründet das Wasserbenutzungsrecht, die Erlöschensfeststellung und die letztmaligen Vorkehrungen sollen den aufgrund der erteilten Bewilligung geschaffenen Zustand wieder beseitigen vergleiche VwGH 20.7.1995, 95/07/0051). Die Anordnung letztmaliger Vorkehrungen anlässlich des Erlöschens von Wasserbenutzungsrechten hat daher insbesondere den Zweck, den bisher Berechtigten nach Maßgabe öffentlicher Rücksichten oder Interessen Dritter zu bestimmten letztmaligen Maßnahmen in Bezug auf die infolge Erlöschens konsenslos gewordene Wasserbenutzungsanlage zu verpflichten, ihn aber gleichzeitig hinsichtlich bisher bestandener Verpflichtungen zu entlasten vergleiche VwGH 31.3.2016, 2013/07/0023).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017070079.L05Im RIS seit
19.12.2018Zuletzt aktualisiert am
18.01.2019