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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4;Rechtssatz
Insofern der Revisionswerber über das Vorbringen in der Begründung für die Zulässigkeit der Revision hinaus ausschließlich im Rahmen der Revisionsgründe auf vermeintliche Verfahrensfehler Bezug nimmt, war darauf zufolge § 34 Abs. 1a VwGG nicht weiter einzugehen (vgl. VwGH 24.10.2018, Ra 2018/14/0057).Insofern der Revisionswerber über das Vorbringen in der Begründung für die Zulässigkeit der Revision hinaus ausschließlich im Rahmen der Revisionsgründe auf vermeintliche Verfahrensfehler Bezug nimmt, war darauf zufolge Paragraph 34, Absatz eins a, VwGG nicht weiter einzugehen vergleiche VwGH 24.10.2018, Ra 2018/14/0057).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018140069.L02Im RIS seit
19.12.2018Zuletzt aktualisiert am
16.01.2019