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34 MonopoleNorm
AVG §37;Rechtssatz
Das Eigentumsrecht stellt ein Recht im Sinne des § 54 Abs. 2 zweiter Satz GSpG dar. Die faktische Unmöglichkeit der Vorlage von Dokumenten zum Nachweis der Eigentümerstellung enthebt das Verwaltungsgericht nicht von jeder Ermittlungspflicht.Das Eigentumsrecht stellt ein Recht im Sinne des Paragraph 54, Absatz 2, zweiter Satz GSpG dar. Die faktische Unmöglichkeit der Vorlage von Dokumenten zum Nachweis der Eigentümerstellung enthebt das Verwaltungsgericht nicht von jeder Ermittlungspflicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017170832.L02.1Im RIS seit
17.12.2018Zuletzt aktualisiert am
02.04.2019